Allgemeine Geschäftsbedingungen der Internet-Development-Service, Christian Schmidt und J. Henning Dressler GbR



§1 Leistungsumfang, Entgelte



1.1 Internet-Development-Service erteilt in der Regel einen Kostenvoranschlag mit detaillierter Beschreibung des Leistungsumfanges. Bestellt der Kunde bei ID-Service auf Grund eines aktuellen Prospektes, des aktuellen Internet-Angebotes von ID-Service oder eines sonstigen Angebotes, ergibt sich der Leistungsumfang aus dem Material, das zum Zeitpunkt der Bestellung aktuell war. Zur Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten hat der Kunde die Leistungen bei Bestellung zu spezifizieren. Erfolgt dies nicht, wird ID-Service in einem Rechtsstreit das Angebot vorlegen, das zum Zeitpunkt der Bestellung aktuell gewesen ist (beim Internet-Angebot das Backup der ID-Service- Internet- Präsentation). Der dort aufgeführte Leistungsumfang gilt dann in einem Rechtsstreit als unstreitig.



1.2 Die Inanspruchnahme von Internet-Dienstleistungen und der Bezug von Produkten von ID-Service erfolgt zu den jeweils gültigen Entgelten. Der Kunde erhält zu jedem Zahlungsvorgang eine Rechnung.



1.3 Sollte der Vertragsbeginn nicht auf den 1. eines Monats fallen, werden solche Monate tagesanteilig berechnet, wobei ein "Bankmonat" zugrunde gelegt wird.



1.4 Entgelte für Domain-Reservierungen werden jährlich im voraus abgerechnet; Entgelte für andere durch ID-Service regelmäßig zu erbringende Leistungen werden für sechs Monate im voraus in Rechnung gestellt. Einmalige Entgelte werden mit Erbringung der Leistung in Rechnung gestellt.



1.5 Die von ID-Service erstellten Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Erstellung fällig.



1.6 Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserstellung kann der Kunde 2% Skonto in Abzug bringen. Hat ID-Service berechtigte Zweifel, daß der Kunde innerhalb der Skontofrist geleistet hat, ist der Kunde verpflichtet, innerhalb einer angemessenen Frist durch geeignete Dokumente nachzuweisen, daß er das Geld fristgerecht auf den Weg gebracht hat.



1.7 Befindet sich der Kunde in Verzug, werden Zinsen in Höhe von 10% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet.



1.8 ID-Service ist berechtigt, zum 1. Tag des Monats, der auf den letzten Monat des ersten Vertragsjahres folgt, die Entgelte zu ändern. Danach können Änderungen der Entgelte zum 1. Eines Monats erfolgen, wobei jedoch mindestens 12 Monate zwischen zwei Entgeltänderungen liegen müssen. Eine Änderung der Entgelte wird dem Kunden mindestens zwei Monate vor dem Inkrafttreten bekanntgemacht. Ist der Kunde mit der Änderung nicht einverstanden, kann er mit Monatsfrist zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung kündigen, wenn es sich bei der Änderung um eine Erhöhung der Entgelte handelt. Sind Erhöhungen der Entgelte zum Zeitpunkt der Auftragserteilung bereits bekannt, werden sie nicht mitgeteilt und begründen nicht das in Nr. 1.8 genannte Kündigungsrecht. Dies gilt nicht für Produkte und Leistungen, für die ein einmaliges Entgelt abgerechnet wird; für diese kann ID-Service den Preis ohne Einschränkungen anpassen.

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter www.ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist. Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an dem Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen.


Wenn Sie in unserem Onlineshop bestellen möchten, müssen Sie unsere AGB zur Kenntnis genommen und akzeptiert haben, was Sie uns bitte mit dem folgenden Formular bestätigen.

Hiermit bestätige ich, dass ich die obenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiert habe:
AGB akzeptiert


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